Vorsorgevollmachten

Wer bestimmt über mich, wenn ich selbst wegen Alters oder Krankheit dazu nicht mehr in der Lage bin? Was ist, wenn es keine nahen Angehörigen gibt, die diese Aufgabe übernehmen könnten? Wer sichergehen will, dass er im Ernstfall von einer Person seines Vertrauens vertreten wird, sollte eine so genannte Vorsorgevollmacht abschließen. Damit hat der Bevollmächtigte das Sagen gegenüber Dritten wie Ärzten, Heimen, Banken oder Versicherungen und kann in Ihrem Sinne handeln.
Was viele Menschen nicht wissen: Selbst Ehegatten oder Kinder haben kein gesetzliches Vertretungsrecht. Auch sie brauchen eine Vorsorgevollmacht.

Viele Vorsorgevollmachten unzureichend

Etliche Vorsorgevollmachten sind juristisch nicht wasserdicht und somit unwirksam. Probleme können zum Beispiel durch unzureichende Formulierungen verursacht werden. Steht dort zum Beispiel, die Vollmacht solle erst gelten, „wenn ich wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln kann“, ist die Verfügung wertlos. Denn kein Vertragspartner wird erst aufwändig den Gesundheitszustand des Vollmachtgebers ermitteln, sondern die Vollmacht gleich zurückweisen. Vor allem Banken sind hier sehr strikt.

Durchdachte Vorsorgeregelungen bestehen im günstigen Fall aus mehreren Vollmachten, die sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. In einem ausführlichen Beratungsgespräch erörtere ich mit Ihnen Ihre persönliche Situation und erarbeite darauf aufbauend die für Sie passenden Regelungen.